Neue Entscheidung des BAG vom 22.06.2011 (8 AZR 48/10) zur Diskriminierung auf Grund der Rasse oder der ethnischen Herkunft - Aufforderung zur Teilnahme an einem Deutschkurs

Leitsatz:

"1. Die Aufforderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse für eine zulässigerweise angeordnete Tätigkeit zu erwerben, stellt keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar.

 2. Das gilt auch dann, wenn der Deutschkurs vertrags- oder tarifvertragswidrig außerhalb der Arbeitszeit und auf eigene Kosten des Arbeitnehmers absolviert werden soll."