Neue Entscheidung des BGH vom 21.04.2010 (Az. VIII ZR 6/09) zur Bindungswirkung eines rechtskräftigen Räumungsurteils gegenüber Dritten

Leitsatz:

Die Rechtskraft der gegen den Mieter ergangenen Entscheidung über den Rückgabeanspruch des Vermieters aus § 546 I BGB hat hinsichtlich der Frage der Beendigung des Mietverhältnisses keine Bindungswirkung für eine nachfolgende Entscheidung über den gegen den Dritten gerichteten Rückgabeanspruch aus § 546 II BGB.