| Tel. | 0731 37 9 59-0 |
| Fax. | 0731 37 9 59-29 |
| ra@drschmidulm.de |
Sat, 08/07/2010 - 11:32
Leitsatz:
Im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH kann vereinbart werden, dass die materiellen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes zu Gunsten des Organmitglieds gelten soll. In einem solchen Fall ist durch Auslegung des Vertrags festzustellen, ob sich die Gesellschaft in Anlehnung an §§ 9 f. KSchG gegen Abfindung aus dem Vertrag lösen kann.