Neue Entscheidung des BGH vom 10.05.2010 (Az. II ZR 70/09) zur Vereinbarung von Kündigungsschutz im Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers

Leitsatz:

Im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH kann vereinbart werden, dass die materiellen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes zu Gunsten des Organmitglieds gelten soll. In einem solchen Fall ist durch Auslegung des Vertrags festzustellen, ob sich die Gesellschaft in Anlehnung an §§ 9 f. KSchG gegen Abfindung aus dem Vertrag lösen kann.